[554] Einschiffen (Seew.), 1) das Überbordschlagen der Wellen, als Sturzseen; 2) das E. des Ankers geschieht, indem man ihn über Bord bringt, um ihn vor dem Wellenschlag zu schützen.
Adelung-1793: Einschiffen
Meyers-1905: Einschiffen