Einschiffen

[554] Einschiffen (Seew.), 1) das Überbordschlagen der Wellen, als Sturzseen; 2) das E. des Ankers geschieht, indem man ihn über Bord bringt, um ihn vor dem Wellenschlag zu schützen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 554.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika