[590]Eisenvioline, Instrument, bestehend aus Eisendrahten von verschiedener Länge, also auch verschiedener Tonhöhe, die gewöhnlich in einem Halbkreise auf einem Resonanzboden stehn u. mit einem Geigenbogen gestrichen werden.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 590.