[685]Enclaven (v. lat.), die Gebietstheile eines Staates, welche von einem anderen ganz eingeschlossen sind; Staatsgebiete ohne E. heißen Territoria clausa. Daher Enclaviren, einklammern, einschließen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 685.