[693] Energumēnen (v. gr. Energumĕnoi, von einem bösen Geiste Bewegte), 1) Verrückte, Wahnsinnige, Epileptische, geistig u. körperlich Kranke, die im Alterthum für Besessene gehalten wurden; 2) in der ältesten christlichen Kirche solche, die einer besonderen Aufmerksamkeit bedurften, die den Exorcisten übertragen war, welche auch für ihre Beköstigung, Beschäftigung, Heilung etc. sorgen mußten. Sie hatten bei der Versammlung nur am Eingang ihre Plätze. Man betete für sie öffentlich in der Gemeinde. Daher Energumenisch, besessen, toll, rasend.