Erbbauern
[812] Erbbauern, 1) Bauern, welche ihre Güter auf ihre Nachkommen vererben konnten; 2) in Rußland Bauern, welche auf ihren Herrn vererbt worden sind u. einst dessen nächsten Erben zufallen; im Gegensatz von denen, welche nach ihres Herrn Tode der Krone wieder zufallen.