[823] Erbtochter, 1) die Tochter des Hauses, welche dem letzten männlichen Besitzer der zu vererbenden Güter am nächsten verwandt ist; 2) (gr. Ant.), so v.w. Epikleros u. Epipamatis.
Adelung-1793: Erbtochter, die
Brockhaus-1911: Erbtochter
Meyers-1905: Erbtochter