Ergastŭlum

[845] Ergastŭlum (lat., d.i. Arbeitshaus), 1) (röm. Ant.), früher das Gefängniß in Rom, in welches die insolventen Schuldner gesperrt wurden; später das Gefängniß auf den Villen, worin die zur Strafe der Fußfesselung verurtheilten Sklaven saßen; 2) (Pharm.), der Arbeitsort im pharmaceutischen Ofen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 845.
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