Excipiren

[31] Excipiren (v. lat.), 1) aufnehmen; daher Excipĭens, in zusammengesetzten Arzneien diejenige, welche dem ganzen Gemisch die Gestalt gibt, z.B. die flüssige; 2) Ausnahmen machen, Ausflüchte machen, Einreden anbringen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 31.
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