[31]Excipiren (v. lat.), 1) aufnehmen; daher Excipĭens, in zusammengesetzten Arzneien diejenige, welche dem ganzen Gemisch die Gestalt gibt, z.B. die flüssige; 2) Ausnahmen machen, Ausflüchte machen, Einreden anbringen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 31.