[32] Excusiren (v. lat.), entschuldigen. Excusabel, entschuldigungsfähig; daher Excusation (fr. Excuse, spr. Eskühs), Entschuldigung. Excusation der Vormünder, Gründe eines Vormundes, weshalb er eine Vormundschaft nicht übernehmen kann od. will, s.u. Vormundschaft.