Faltenkammer

[98] Faltenkammer, ein aus Bretern bestehendes Behältniß, in welchem die Zuckerhüte aufgestellt werden, um zu untersuchen, ob sie völlig gut sind u. zum Einpapieren taugen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 98.
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