[283] Fingiren (v. lat.), erdichten, vorgeben; daher Fingirt, so v.w. erdichtet; so fingirte Rechnung, fingirtes Geschäft, fingirte Buchführung, welche man zum Behuf des Unterrichts in den Comptoirwissenschaften aufstellt. Fingirte Münzen, so v.w. Rechnungsmünzen. Fingirte Wechsel, s.u. Wechsel.