Fischererbe

[310] Fischererbe, 1) erbliches Gut einer Fischerfamilie; 2) ein Gut, von einem Teichaufseher bewohnt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 310.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika