Fissūr

[315] Fissūr (v. lat. Fissura), 1) Knochenspalte, als Folge einer äußeren Gewalt; ist nur in so weit gefährlich, als Zerreißung von Gefäßen u. Ausfluß von Feuchtigkeiten damit verbunden sind, bes. bei Schädelverletzungen. 2) (Anat.), Stellen, wo Knochen od. auch andere Theile einen länglichen Zwischenraum od. Spalt zwischen sich lassen; Fissurae orbitales, Augenhöhlenspalten; 3) aufgesprungene Haut an den Lippen etc., Hautschrund; F. des Afters, s. Afterfissur.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 315.
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