Foederātae civitātes

[400] Foederātae civitātes, 1) Staaten, welche mit den Römern Verträge gemacht hatten, entweder aus Furcht vor den Römern selbst, um unter diesem Titel sicher vor Bekriegung durch dieselben zu sein, od. vor ihren Nachbarn u. Feinden, um gegen diese von Rom geschützt zu werden. Obgleich sie frei u. im Besitz ihrer Verfassungen blieben, waren sie doch nur römische Vasallen; 2) in späterer Zeit die privilegirten Provinzialstädte. Die Einwohner solcher Städte hießen Foederati. Nach der Völkerwanderung nannte man Foederati die Germanen, welche im Römerlande aufgenommen u. zum römischen Reichsheer geschlagen wurden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 400.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: