Forestagĭum

[417] Forestagĭum (lat.), 1) Genuß der Nutzung eines Forstes. od. der statt dieses bedungenen Zinsen; 2) bes. Wildbretlieferung, welche die Familie der Waldstrohmer an die kaiserliche Küche zu leisten hatte, weil sie mit dem Forstamt über die Nürnberger Reichswälder beliehen war.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 417.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika