[718] Friedebrecher, 1) Verletzer des Friedens; 2) Verletzer des Landfriedens von 1495 u. des Religionsfriedens von 1555. Des Friedensbruchs schuldige Reichsstände wurden in die Acht erklärt od. zu Geldstrafen verurtheilt, andere Privatpersonen dagegen mit dem Tode bestraft.