Fußrosten

[820] Fußrosten, die Farbenflecke, welche der Färber beim zweiten, dritten u. folgenden Netzen von der vorhergehenden Grundfarbe (Fuß) bestehen läßt, damit man daran erkennen kann, daß die Zeuge gehörig durchgefärbt sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 820.
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