[820]Fußrosten, die Farbenflecke, welche der Färber beim zweiten, dritten u. folgenden Netzen von der vorhergehenden Grundfarbe (Fuß) bestehen läßt, damit man daran erkennen kann, daß die Zeuge gehörig durchgefärbt sind.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 820.