[840]Gähren, 1) s.u. Gährung; 2) (Gerb.), von den Fellen. durch das Beizen aufgelockert werden;[840] bei den Weißgerbern geschieht dies in einer Tonne, dem Gährungsgesätze; 3) (Kohlenbr.), so v.w. Dnrcheimern.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 840-841.