Gabelzug

[830] Gabelzug, die Art, einen Baum zu beschneiden u. zu ziehen, wo man dem Stamm nur zwei Haupt- od. Mutteräste läßt, aus welchen die Nebenäste hervorkommen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 830.
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