[874]Gallertkrebs, ein im mindern Grade bösartiges gefräßernes Aftergebilde, wie Gallerte durchscheinend, scheinbar structurlos u. vom Organismus getrennt, sich im warmen Wasser lösend; kommt in Weichtheilen u. an Knochen vor.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 874.