Ganten [1]

[918] Ganten, sonst eine Art Pranger, welcher aus, an zwei Pfählen befestigten u. mit drei Löchern versehenen Bretern bestand. Durch eins der Löcher mußte der Sträfling den Kopf u. durch die anderen die Hände stecken u. in dieser Stellung die Strafzeit abhalten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 918.
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