[49]Gefäßdurchschlingung, von Stilling angegebene Art der Blutstillung, wobei das Ende des durchschnittenen blutenden Gefäßes durch ein oberhalb durch beide Wände des Gefäßes gestochenes Loch durchgesteckt u. gezogen wird.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 49.