Gefreiter

[54] Gefreiter, Charge, zwischen dem gemeinen Soldaten u. Unteroffizier. Der G. dient auf der Wache zum Aufführen der Posten, zum Führen kleiner [54] Patrouillen, zu minder wichtigen Meldungen, überhaupt bei Mangel an Unteroffizieren statt derselben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 54-55.
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