[75]Geige, 1) so v.w. Violine od. Fiedel; 2) (Kammm.), so v.w. Filzholz; 3) (Hutm.), ein Werkzeug, die Wolle damit zu schlagen; besteht aus einem Stücke, auf welchem mehrere Stricke scharf ausgespannt sind.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 75.