Gelt

[117] Gelt, 1) unfruchtbar; 2) von Rind- u. Schafvieh (Geltevieh), welches noch nicht getragen hat, od. nachdem es trächtig gewesen ist, ein od. mehrere Jahre nicht wieder empfängt; auch Kühe, wenn sie[117] oft brünstig sind, ohne trächtig zu werden, vgl. Gelteschäfereien; 3) von Rebhühnern, vereinzelt, ohne Volk od. Junge, wilde nicht paarweise u. ohne Junge; 4) ein geltes Treiben, in welchem nichts angetroffen wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 117-118.
Lizenz:
Faksimiles:
117 | 118
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika