[142]Generalintendant, 1) in der preußischen Armee die höchste Stelle der Militäradministration; 2) Oberaufseher über Häfen, Magazine, auch über andere nicht militärische Gegenstände, so der G. der Theater.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 142.