Geschäftsbriefe

[261] Geschäftsbriefe, Briefe, welche durch die geschäftliche Verbindung zweier Personen bedingt werden, od. an Personen gerichtet sind, von denen man eine Förderung seiner materiellen Interessen erwartet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 261.
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