[261]Geschäftsbriefe, Briefe, welche durch die geschäftliche Verbindung zweier Personen bedingt werden, od. an Personen gerichtet sind, von denen man eine Förderung seiner materiellen Interessen erwartet.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 261.