[332] Gewölbestein, 1) keilförmiger Ziegelstein zur Aufführung eines Gewölbes, welcher schon vom Ziegelbrenner so geformt ist, also beim Wölben nicht mit dem Hammer zugerichtet zu werden braucht Die Verjüngung ist entweder einfach, d.h. zweiflächig, od. doppelt, d.h. vierflächig, erstere sind für Tonnengewölbe, letztere für Kreuzgewölbe dienlich; 2) die so abgerichteten Bruchsteine.