[394]Glaubenspartei, 1) die Mitglieder eines u. desselben Glaubensbekenntnisses, sofern sie sich dadurch von andern Religionsbekennern absondern; 2) in Spanien so v.w. Apostolische Partei.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 394.