Gleichrichten

[401] Gleichrichten, bei Tuchmachern das in die Breite Ausziehen des gewalkten Tuches, um die im Walken entstandenen falschen Falten wegzubringen u. es von den im Walkstock erhaltenen Seifenflecken zu befreien.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 401.
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