Gnadenstoß

[429] Gnadenstoß, der Stoß auf das Herz u. Genick, welcher dem zum Rade verurtheilten Verbrecher durch den Nachrichter gegeben wird, um seine Qualen schneller zu beenden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 429.
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