Großes Buch

[714] Großes Buch, in Frankreich das seit der Revolution eröffnete Register aller Staatsschulden. Die darin verzeichneten Schulden werden nicht wieder bezahlt, sondern nur mit 5 Proc. (seit 1825 auch mit 3 Proc.) verzinst. Die Interessen auf die im G-n B. verzeichneten Schulden bilden die Rente.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 714.
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