Gutschreiben

[797] Gutschreiben, Jemand auf den Handlungsbüchern für irgend einen Gegenstand creditiren.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 797.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika