[823] Habe, so v.w. Besitzthum, daher Fahrende H. (Fahrniß), das in beweglichen Sachen, Liegende H., das in unbeweglichen Eigenschaften bestehende Vermögen.
Adelung-1793: Habe, die
Brockhaus-1911: Fahrende Habe
Herder-1854: Habe, fahrende
Meyers-1905: Habe hat kein Geleit · Fahrende Habe
Pierer-1857: Fährige Habe · Fahrende Habe · Blutige Habe