Haltritt

[890] Haltritt, 1) sonst Verbindlichkeit der Vasallen, daß sie ihren Lehnsherrn auf der Reise zu Pferd begleiteten, od. ihm eine gewisse Anzahl von Pferden u. Knechten dazu liefern mußten; 2) die Umreitung der Straßen u. Grenzen od. eines Bezirkes, um die nöthige Sicherheit zu erhalten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 890.
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