[941]Handelsbillet, ein Schuldschein, welchen ein Kaufmann über den Betrag der auf Zeit gekauften Waaren ausstellt. Das H. ist nur als eine einfache Schulverschreibung, ohne Wechselkraft zu betrachten.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 941.