Handelsbillet

[941] Handelsbillet, ein Schuldschein, welchen ein Kaufmann über den Betrag der auf Zeit gekauften Waaren ausstellt. Das H. ist nur als eine einfache Schulverschreibung, ohne Wechselkraft zu betrachten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 941.
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