Handelsgewächse

[945] Handelsgewächse, Feldfrüchte, welche nicht zur Ernährung von Menschen u. Thieren, sondern zu anderen Zwecken angebaut werden u. einer weitern Verarbeitung durch den Landwirth selbst od. durch andere; Gewerbtreibende bedürfen. Man theilt sie ein in Öl-, Fabrik-, Gewürz-, Farbe-, Gespinnst- u. Arzneipflanzen, s.d. a. Ein vermehrter Anbau von H-n ist namentlich für den kleinern Grundbesitzer, dem es bei starker Familie nicht an den dazu nöthigen Arbeitskräften mangelt, u. der über den erforderlichen wohlfeilen Dünger zu verfügen hat, am meisten geeignet, um dem Boden den höchsten Ertrag abzugewinnen. Die Vortheile der H. im Allgemeinen bestehen darin, daß sie den Hackfruchtbau, einen zweckmäßigen Frnchtwechsel u. gleichmäßigere u. vortheilhaftere Arbeitstheilung begünstigen u. vielen Händen lohnende Arbeit verschaffen.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 945.
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