Handmahlmühlen

[953] Handmahlmühlen, haben den Zweck, das Getreide auf billige Art, ohne den Übervortheilungen der Müller ausgesetzt zu sein, zu vermahlen, doch kennt man noch keine H., welche befriedigt. Sie brauchen nicht nur großen Kraftaufwand, sondern leisten auch sehr wenig. In der Regel ist eine H. weiter nichts, als die Mahlkörper, welche das Getreide zermalmen, u. die mechanische Vorrichtung, um diese Mahlkörper in Bewegung zu setzen. Selten ist ein Sieb- od. Beutelwerk angebracht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 953.
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