Hauscommunion

[98] Hauscommunion, die Spendung des Heiligen Abendmahls für Kranke u. Schwache in deren Behausung; ist in der Katholischen u. Lutherischen Kirche gewöhnlich, nicht aber in der Reformirten, weil hier wegen des blos symbolischen Charakters der Abendmahlselemente die Nißung desselben auch im Glauben empfangen werden u. wegen der Auffassung des Abendmahls, als eines erneuten Gelübdes der Gemeinde, bei den Einzelnen nicht Statt finden kann.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 98.
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