[448]Hofpoet, ein bei einem Hofe angestellter Dichter, der die Gelegenheitsgedichte bei Hoffeierlichkeiten od. im Namen des Hofes zu fertigen hat; üblich seit dem Mittelalter, als Vornehme sich nicht selbst mehr mit dem Dichten beschäftigten.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 448.