[496]Holzbauer, 1) Bauer, der nahe an od. in einem Walde wohnt u. sich hauptsächlich durch Holzverkauf u. Holzarbeiten nährt; 2) Bauer, dessen Grundbesitzung größtentheils in Waldung besteht.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 496.