[521]Honorāt (v. lat.), 1) Klostergeistlicher, welcher schon ein Prälatenamt verwaltete; 2) Professor, der schon RectorMagnificus war; 3) derjenige, welchem zu Ehren die Auszahlung eines Wechsels geschieht, gegen den man doch an sich protestirt.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 521.