[893]Individuell (v. lat.), 1) einzeln, für sich bestehend; 2) bes. einem Dinge untheilbar u. unzertrennlich angehörend, sein besonderes Wesen bildend, seine Eigenthümlichkeit ausmachend.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 893.