Inscribiren

[930] Inscribiren (v. lat.), 1) einschreiben, einzeichnen; 2) bes. auf Universitäten; daher Inscription (inscriptio), 1) Niederschrift, Protokoll; so I. in crimen, das Protokoll des Prätors über eine mündlich angebrachte Criminalklage; 2) Titel eines Buches; 3) Inschrift, Aufschrift; 4) Einzeichnung; bes. Einzeichnung unter die akademischen Bürger einer Universität; 5) Inscriptiones tendinĕae, auf dem geraden Bauchmuskel Querstreifen, gleichsam wie gezogene Linien, welche die einzelnen Unterbrechungen der Längenfasern desselben durch flechsige Querfasern andeuten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 930.
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