Inseriren

[935] Inseriren (v. lat.), 1) einschieben; 2) beifügen, beilegen; 3) in ein öffentliches Blatt rücken od. rücken lassen. Insertion, 1) das Einrücken von Anzeigen od. Bekanntmachungen, welche Privatverhältnisse betreffen (Inserat), in öffentliche Blätter; 2) das Anfügen von Muskeln an einen Knochen od. anderen Theil, um ihn zu bewegen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 935.
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