[880]Kühnheit, besteht in der Verachtung der Gefahren bei einem Unternehmen, das gleichwohl von diesen bedroht ist; die Gefahr muß aber offen vorliegen, wenn die Handlung eine kühne sein soll.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 880.