[423] Kellermeister, in großen Haushaltungen, wie in Klöstern u. bei Höfen, der Beamte, dem die Aufsicht über den Keller übertragen ist; ihm ist meist ein Schreiber (Kellerschreiber) beigegeben.
Adelung-1793: Kellermeister, der
Meyers-1905: Kellermeister