Kirschbranntwein

[540] Kirschbranntwein, 1) über zerstoßene Kirschen gegossener Branntwein, welchen man, nachdem er genug davon ausgezogen hat, abgießt u. durchseiht; 2) so v.w. Kirschwasser 1).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 540.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika