[557]Klause (v. lat. Clausa), 1) ein eingeschlossener enger Raum; 2) enger Paß, bes. im Gebirge; 3) Festung od. Fort, das diesen verschließt, so die Ehrenberger K. etc.; 4) Hütte eines Eremiten.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 557.