[562] Kleidermagazine, größere Handlungen, in welchen fertige neue Kleider verkauft werden. Je nach den betreffenden Gewerbe- u. Innungsgesetzen der verschiedenen Staaten, dürfen dieselben entweder nur von wirklichen Schneidermeistern (od. einer Vereinigung von solchen) od., wo größere Gewerbefreiheit herrscht, auch von Kaufleuten (Kleiderhändlern) gehalten werden; vgl. Schneider.